Wie ist Steuerbetrug im Gesetz verankert?

Es waren große Pläne des deutschen Finanzministers Wolfgang Schäuble im Jahr 2016, als er davon sprach, Steuerhinterziehung und Geldwäsche auch international bekämpfen zu wollen. Dafür hat er einen Zehn-Punkte Plan entworfen, welcher international für Transparenz sorgen sollte. Doch wie sollte so ein Plan aussehen?

Was beinhaltet der Zehn-Punkte-Plan?

Laut seinen Vorstellungen soll in Zukunft ein Geldwäscheregister aufgebaut werden, in dem alle Unternehmensstrukturen erfasst werden sollen und damit verbunden sollen dann auch die jeweiligen wirtschaftlichen Begünstigungen aufgeführt sein. Dieser Plan kommt auch aus der Anti-Geldwäsche-Richtlinie der EU, welche ein solches Unterfangen bereits für alle Mitgliedsstaaten vorschreibt. Doch Briefkastenfirmen und die damit verbundenen Steueroasen, die erst vor Kurzem in Panama auftauchten, sollten an der Vorderfront solcher Bemühungen stehen. Doch Deutschland sowie auch viele andere G20 Länder setzen ihre Mittel eher in andere Themen. Schäuble sprach zudem auch davon, dass Transparenz wünschenswerter sei als Verbot, weshalb auch Briefkastenfirmen weiterhin bestehen dürfen. Doch alleine das Land Panama, in dem Firmen aus mehr als 100 Staaten ihre Steuern absetzten, hat sich bis dato noch nicht dazu bereit erklärt Kooperationen zu erhalten. Österreich und die Schweiz sind Länder, die aufgrund der Vorkommnisse ihr Finanzwesen geändert haben.

Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung – Regelung in Österreich

Geldwäscherei ist in der Regel das Verschleiern des illegalen Ursprungs von Geld aus irgendwelcher Art von kriminellen Aktivitäten. Darunter fallen beispielsweise Transaktionen im Wert von mindestens 15.000 Euro, die außerhalb der alltäglichen Geschäftsaktionen fallen; eine Ein- oder Auszahlung von Spareinlagen, wenn der Betrag höher oder mindestens 15.000 Euro ist; oder wenn ein Verdacht auf Geldwäscherei besteht und wenn im Zusammenhang damit auch Fragen zu den Identifikationsdaten bestehen.

Darüber hinaus schwerer bestraft wird allerdings die Terrorismusfinanzierung. Unter diesem Begriff versteht man das zur Verfügung stellen von illegalen sowie auch legalen Vermögenswerten, um eine terroristische Aktivität auszuführen. Dabei bestehen international gültige Richtlinien, was alles erfasst werden muss, aber es gilt auch die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen als zuständig, da sie als ernste Gefahr für den internationalen Frieden gelten.

Geldwäscherichtlinie auf EU-Ebene

Seit Juni 2018 gilt für alle Mitgliedsstaaten die 5. Geldwäsche-Richtlinie, welche bis 2020 umzusetzen ist. Bereits gültig ist eine Verordnung über die Angabe von Zahlungen, um Transaktionen vorzubeugen, die lückenhaft sind oder fragliche SenderInnen oder EmpfängerInnen haben. Zusätzlich müssen alle Mitgliedsstaaten eine nationale Risikoanalyse der Situation durchführen. Diese Analyse umfasst Bereiche wie: Durchleuchtung von Einkommen aus Straftaten, die im Inland erwirtschaftet werden; Einkommen aus ausländischen Zu- und Abflüssen; Erträge aus dem Darknet; Erträge aus virtuellen Zahlungsdiensten etc. Dieser Prozess wird noch länger andauern und bedarf einer kontinuierlichen Beurteilung des Risikofaktors.