Finanzwesen in Deutschland
Vor Kurzem wurde ein Artikel auf der Internetpräsenz der Zeit veröffentlicht, in dem behauptet wird, dass die Schulden in Deutschland seit diesem Jahr wieder schrumpfen. Laut dem Deutschen Bund umfasst diese Entwicklung derzeit einen Betrag von 78 Euro pro Sekunde. Das ist doch eine tolle Entwicklung. Aber wieso machen sich FinanzexpertInnen dann trotzdem weiterhin Sorgen um das Land? Laut ihnen werden die Staatsschulden dann im Jahr 2023 statt bei 64 Prozent nur mehr bei 42 Prozent der aktuellen Wirtschaftsleistung liegen. Die ExpertInnen errechneten außerdem, dass damit der deutsche Staat nach 15 Jahren alle Schulden abbezahlt hätte. Im Prinzip heißt das, dass die Republik aber nicht reicher wird, sondern ärmer. Wieso denn das?
Nun BürgerInnen investieren üblicherweise in deutsche Staatsanleihen, um ihr erspartes Geld ‚sinnvoll‘ anzulegen, doch wenn es keine Schulden mehr gibt, kann der Staat auch keine Anleihen mehr vergeben. Das bedeutet wiederum, dass von dem Zeitpunkt an sowohl der Staat als auch die BürgerInnen Aktien zukaufen müssen, und das ist gefährlich. Denn es gibt keine Garantie, dass der Wert der Aktie über einen längeren Zeitraum konstant bleibt. Solch eine Instabilität birgt natürlich Hürden für ein sicheres Anlegen des Geldes im Umlauf und damit für das gesamte Finanzwesen.
Doch, so sind sich die ExpertInnen auch einig, es kann auch anders gehen, denn die deutsche Infrastruktur wie Schulen, Straßen, Brücken bräuchten dringend Sanierungen und wären eine dankbare Investition, um sich wieder Schulden aufzubauen. Es sollte also die Schuldenbremse gelöst werden!
Doch was bedeutet sie, die Schuldenbremse?
Im Jahr 2009 wurde in Deutschland die Bremse gezogen, um im Bundeshaushalt ab 2016 und in den Länderhaushalten ab 2020 Schuldenberge zu stoppen. Viele ExpertInnen glauben aber, dass eine Regelung zur Nullverschuldung auf Länderebene aktuell keinen Sinn macht, da es sich um keinen Notfall handelt und in vielen Bundesländern nur bedingt Schulden vorliegen. Doch viele Bundesländer werden dieser Regel partout nicht nachkommen können, denn es fehlt ihnen der Handlungsspielraum auf Seite des Einkommens der jeweiligen Länder. Denn die Länder nehmen auf Landesebene lediglich etwa 3,1 Prozent der Steuereinnahmen der BürgerInnen ein, der Rest geht an den Bund.
Ein Vorzeigebeispiel einer Schuldenbremse
Das deutsche Modell ist stark an das schweizerische Modell der Schuldenbegrenzung angehängt, doch anders als in Deutschland haben die Kantone in der Schweiz weniger Kompetenzen. Im konkreten Beispiel vom Kanton St. Gallen gibt es eine solche Regelung bereits seit 1929. Er gilt als einer der ärmsten Kantone der Schweiz, jedoch lag die Bruttoverschuldung pro Kopf im Jahr 2012 deutlich unter dem Schweizer Durschnitt. Ihr Modell ist simpel: Wenn es kein Erspartes gibt, dann dürfen die Schulden nicht mehr als circa drei Prozent der erwarteten Steuereinnahmen ausmachen. Alles, was drüber ist, darf nicht in diesem Steuerjahr ausgegeben werden. Ganz nach dem Motto der direkten Demokratie: Will die Bevölkerung, dass bestimmte Projekte passieren, dann muss sie dafür auch in Form von Steuern bezahlen.